AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Qi Gong und Meditation

1.Präambel:

Frau Christiana Dollinger führt Qi Gong und Meditationskurse, offene Stunden, Einzelunterricht und Workshops im In-und Ausland durch.


2.Allgemeines:

2.1.

Für die Durchführung sämtlicher Kurse, Workshops, Einzelunterricht sowie sonstige Veranstaltungen gelten nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen als vereinbart.
Spätestens mit rechtsverbindlicher Anmeldung gelten diese Geschäftsverbindungen als rechtsverbindlich und vom Kursteilnehmer angenommen.

2.2.

Abänderungen zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind grundsätzlich ausgeschlossen und haben im Falle von abweichenden Sondervereinbarungen nur dann Wirksamkeit, wenn diese schriftlich vereinbart sind.

Allfällig derart vereinbarte Änderungen der Geschäftsverbindungen haben jedenfalls nur für das jeweilige Rechtsgeschäft Gültigkeit, ausdrücklich nicht für Folgegeschäfte
bzw. Neuanmeldung nach Beendigung eines Kurses, Workshops, Einzelstundenunterricht oder jeweiligen Veranstaltungen.

3. Leistungsumfang:

Die Leistungen umfassen die Durchführung und Veranstaltung von Qi Gong- und Meditationsstunden, offene Stunden,
Einzelunterricht und Workshops im In- und Ausland.


4. Kosten, Preise und Zahlungsbedingungen:

4.1.

Die aktuellen Kosten für Kurse, offene Stunden Einzelunterricht sowie Workshops finden sich unter www.christiana-dollinger.at auf Prospekten
und Flyern bzw. werden diese auf Anfrage schriftlich übermittelt.


4.2.
Die Kursgebühr ist spätestens zwei Wochen vor Beginn des jeweiligen Kurses / der jeweiligen Veranstaltung für die gesamte Laufzeit per Überweisung oder spätestens bei der Veranstaltungsbeginn bar zu bezahlen.

4.3.

Die Anmeldung ist mit deren Einlagen per Email, Post rechtsverbindlich. Bei telefonischen Anmeldungen werden diese per Email bestätigt, mit Erhalt des Bestätigungsmails
seitens des Teilnehmers / der Teilnehmerin sind auch diese Anmeldungen rechtsverbindlich.

Stornobedingungen:

5.1.

Bei Stornierungen der Anmeldung bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird keine Stornogebühr eingehoben.

5.2.

Bei Stornierungen im Zeitraum von 10 Tagen bis 3 Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr von 50% des Gesamtbetrages fällig.
Bei einer Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt ist die volle Teilnahmegebühr zu bezahlen.

5.3.
Die Stornogebühr wird dann fällig, wenn der Teilnehmer/ die Teilnehmerin fristgerecht einen ErsatzteilnehmerIn findet und namhaft macht.

6. Termine

6.1.

Die Kurse / Workshops / Veranstaltungen finden zu den unter www.christiana-dollinger.at bzw. in den Prospekten und Flyern ausgeschriebenen
Kursterminen und Zeiten statt.

6.2.
Die Kursleiterin Christiana Dollinger hält sich Änderungen der genannten Termine und des Programm-/ Zeitablaufes in Fällen unabwendbarer Ereignisse
(z.B. Krankheit) oder aber bei Unmöglichkeit der Durchführung des Kurses am geplanten Veranstaltungsort vor.

Die TeilnehmerInnen werden bei Terminabsagen rechtzeitig informiert und ein entsprechender Ersatztermin durchgeführt bzw. für den Fall, dass kein Erasatztermin gefunden werden kann,die bereits erstattete Teilnahmegebühr rückerstattet.

Bei Entfall einzelner Termine bei Einzelunterricht werden Ersatztermine gesondert vereinbart.

6.3.

Bei zu geringer TeilnehmerInnenzahl (MindestteilnehmerInnenzahl für den jeweiligen Kurs /Workshop/ Veranstaltung wird unter www.christiana-dollinger.at
oder in den Anmeldeunterlagen bekannt gegeben( behält sich Frau Christiana Dollinger die ersatzlose Streichung von Veranstaltungen vor.
Auch diesfalls wird die gesamte Teilnahmegebühr rückerstattet.

7.Teilnahmefähigkeit:

7.1.

Bei allen Kursen, offenen Stunden, Einzelunterricht und Workshops ist die Selbstverantwortlichkeit und normale psychische und physische Belastbarkeit und Kondition vorausgesetzt.Bei akuten körperlichen oder psychischen Problemen sollte vorher mit einem Arzt abgeklärt werden, ob Qi Gong Stunden zu diesem Zeitpunkt sinnvoll sind.

7.2.

Vorhandene psychische oder physische gesundheitliche Einschränkungen aber auch eine bestehende Schwangerschft sind der Kursleitung spätestens zu Beginn des Kurses/
Workshops/ Veranstaltung zu melden. Sollte im Laufe des Kurses / Veranstaltung /Workshop eine gesundheitliche Einschränkung oder Schwangerschaft eintreten, ist die Kursleitung umgehend zu informieren.


8. Haftung:

8.1.

Die Veranstalterin Christiana Dollinger übernimmt die Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung der Kurse/ Veranstraltung/Workshops im Rahmen der gesetzlichen
Gewährleistungsbestimmungen, eine darüberhinausgehende Haftung insbesondere unter dem Titel des Schadensersatzes wird ausgeschlossen.

Jeder Teilnehmer/ Jede Teilnehmerin nimmt an diesen Kursen eigenverantwortlich Teil,sodass es im Ermessen des jeweiligen Teilnehmers/ der Teilnehmerin liegt
vor Teilnahme an den Kursen/ Workshops/ Veranstaltungen sich ärztlichen Rat einzuholen. Sollte ein Kursteilnehmer Zweifel an seiner gesundheitlichen oder seelischen Eignung zur Teilnahme haben, so wird ihm jedenfalls empfohlen vor der Anmeldung entsprechenden fachkundigen Rat einzuholen.

Die Veranstalterin Christiana Dollinger behält sich vor, TeilnehmerInnen abzulehnen, sofern die Kursleitung der Ansicht ist, dass die gesundheitlichen oder psychischen Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Kurs nicht gegeben sind. Diese Ablehnung kann auch kurzfristig bzw.auch noch während laufender Kurse vorgenommen werden.
Im Falle der Ablehnung des Teilnehmers wird dem Teilnehmer/der Teilnehmerin die Kursgebühr (anteilig) erstattet.

8.2.

Die Nutzung der Kursräumlichkeiten und Angebote erfolgt für die Teilnehmerinnen auf eigene Gefahr.

Es wird keinerlei Haftung für die von TeilnehmerInnen mitgebrachten Wertgegenständen übernommen.Aus Sicherheitsgründen wird den TeilnehnerInnen dringend empfohlen,
Wertgegenstände nicht im Bereich der Garderobe abzulegen, sondern diese in die Kursräumlichkeiten mitzunehmen.

9.Kursorganisation:

Während der gesetzlichen Feiertage finden keine Kurse statt. Alle Unterrichtspausen werden im Vorhinein durch Aushang und Veröffentlichung im Internet bekannt gegeben.

Sollte sich aus terminlichen Gründen (siehe Punkt6.2) Verschiebungen ergeben, so so werden die TeilnehmerInnen rechtzeitig verständigt.


10.Erfüllungsort, Gerichtsstand, gültiges Recht

10.1.

Als Erfüllungsort sämtlicher Verpflichtungen wird 6020 Innsbruck vereinbart.

10.2.

Es gilt österreichisches Recht; für allfällige Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des jeweiligen Gerichtes in Innsbruck im Rahmen deren jeweiliger
Wertzuständigkeit vereinbart.

10.3.

Sollten einzelene Teilbestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie allfällig abzuschließender Verträge nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen ( Teil-) Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw.zu ergänzen,
dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlicher Hinsicht möglichst genau erreicht wird.